Als Experte im privaten Bau- und Architektenrecht berate und vertrete ich mittelständische Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Architekten und private Bauherren.
Typische Fragestellungen im Bau- und Architektenrecht sind etwa:
Im Baurecht:
- Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen
- Streitigkeiten über Nachträge und Zusatzleistungen
- Probleme bei Abnahme und Schlussrechnung
- Durchsetzung oder Abwehr von Mängelbeseitigungsansprüchen
- Auflassungspflicht beim Bauträgergeschäft und Eigentumsübertragung
Im Architektenrecht:
- Gestaltung und Prüfung von Architektenverträgen
- Fragen zur HOAI und Honorarabrechnung
- Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Architektenhaftung
- Konflikte über Planungs- oder Bauüberwachungsfehler
- Probleme bei der Kündigung von Architektenverträgen
- Schutz des Urheberrechts des Architekten bei Plänen und Entwürfen
Mein Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen praktikable, rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu entwickeln – sowohl in der Planungs- und Bauphase als auch bei der Durchsetzung Ihrer Rechte, notfalls auch vor Gericht.
